Kontaktaufnahme

Rufen Sie mich an, um Ihr Anliegen zu besprechen und offene Fragen zu klären.

Überweisung vom Arzt holen

Bevor Sie das erste Mal in meiner Praxis kommen, benötigen Sie einen Überweisungsschein von Ihrem Facharzt/Fachärztin, für Neurologie, HNO, Kinderheilkunde oder Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

Darauf stehen muss:
1. Diagnose (z.B.:Aphasie, Dysphagie, Sprachentwicklungsverzögerung,…)
2. Art der Therapie (logopädische Therapie)
3. Anzahl und Dauer der Einheiten (z.B.: 10 x 60 Min)

Bewilligung der Überweisung

Nun empfiehlt es sich, seine zuständige Krankenkasse zu kontaktieren um abzuklären, ob der Überweisungsschein vom zuständigen Chefarzt zu bewilligen ist. Ist dies der Fall, ist die Bewilligung die Voraussetzung für die Rückerstattung der Therapiekosten.

Behandlungsstart

Mit Erhalt der Bewilligung, kann der erste Behandlungstermin stattfinden.

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